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Freitag, 6. März 2020

Von Staatsgewalt, Reichsbürgern und Privatwirtschaft


Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, so steht es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 20, Absatz 2. Weiter heißt es, sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Wir halten also fest, dass vom Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland eine Gewalt ausgeht. Nämlich die Gewalt, in Wahlen und Abstimmungen die besonderen vollziehenden Organe dazu zu bringen, Gewalt durch Exekutive und Judikative auszuüben, was wiederum bedeutet, dass von der bundesdeutschen Justiz nebst ihren Richtern und Staatsanwälten Gewalt vollzogen wird, die durch dass Staatsvolk durch Wahlen legitimiert wird.
Starker Tobak, dass mit der Staatsgewalt!

Zunächst aber sei erwähnt, dass Gewalt noch nie eine Lösung für Konflikte war und auch nie sein kann. Nicht lösbare Konflikte enden deshalb oft sogar in Kriegen, die ohne Gewalt erst gar nicht entstehen würden. Das deutsche Volk hat in der Vergangenheit viel Gewalt erleiden müssen und ihre Kriegsherren haben auch anderen Völkern viel Leid gebracht. Die Erinnerungen an die zwei Weltkriege tragen sehr schwere Wunden und man sollte meinen, dass der Schmerz und die Trauer von Generation zu Generation nachlässt, doch wirklich vergessen werden die Menschen wohl nie die Schuld, die den deutschen nachgetragen wird.

Sind Richter und Staatsanwälte in Deutschland Nazis?


Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt hat sich das deutsche Volk im Mai 1949, laut Präambel, das Grundgesetz für die BRD gegeben und somit auch ab 1990 in angeblicher freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet, womit das Grundgesetz nun für das gesamte deutsche Volk gelten sollte.

Doch blicken wir zunächst zurück auf die Zeit nach dem zweiten Weltkrieg. Als die Nationalsozialisten endlich durch alliierte Truppen als besiegt galten und vielen NS-Kriegsverbrechern der Prozess gemacht wurde, ging auch das Leben für die deutschen weiter. Das Land wurde wieder aufgebaut und auch die gewaltausübende Exekutive würde wieder mit Juristen besetzt. Durch damaligen Fachkräftemangel griff man allerdings meist auf ehemalige Nationalsozialisten zurück. Viele kennen noch die Werbung des Waschmittels in dem es hieß, wie weiß Persil die Wäsche wäscht und so wundert es auch nicht, dass die damalige Bestätigung, frei vom Nazismus zu sein, von der Entnazifizierungsvorschrift der alliierten Militärverwaltung auch Persilschein genannt wurde. So legten die Franzosen, Briten und Amerikaner als Westalliierte sehr viel Wert darauf, die Schuld der deutschen möglichst reinzuwaschen und nicht nur Verantwortliche zu bestrafen, sondern auch NS-Gesetze zu verbieten. Letztes findet sich auch in den amerikanischen SHAEF Gesetzen, welche auch die Entnazifizierung beinhalten. Nachdem nun diese Alliierten der damals jungen BRD das Grundgesetz (Zitat von Helmut Schmidt) "sozusagen anempfohlen haben", verankerte man in Artikel 139 die Verordnung zur Entnazifizierung mit dem Worten, sie würde durch das Grundgesetz nicht berührt. Demnach gilt sie, zusammen mit dem Grundgesetz, bis heute. Im Gegensatz zur Auffassung, das Grundgesetz sei eine Verfassung, schließt der Artikel 146 des Grundgesetzes dies mit den Worten aus, dass das Grundgesetz bis zu dem Tage gelte, bis von dem gesamten deutschen Volk in freier Entscheidung eine Verfassung beschlossen worden ist.

Nun möchte man annehmen, dass seit Anbeginn der Bundesrepublik 1949 bis heute schon viel Wasser den Rhein runtergeflossen ist und somit auch der letzte Nazi ausgerottet wurde, doch weit gefehlt. Während die geflossene Wassermenge des Rheins eher undefinierbar ist, toben sich die Medien auch heute wieder vermehrt mit Berichten über Nazis im Zusammenhang mit Gewalt und Waffen aus. Auch von Reichsbürgern ist die Rede, welche mit ihrer Gesinnung angeblich den Staat ablehnen würden. Man spricht offen von rechten Gruppierungen mit Tendenzen zum Nazismus. Ganze Parteien, wie zum Beispiel die AfD, werden heute verbal in die rechte Ecke gestellt und sogar als Nazis denunziert.



Ein Teil des deutschen Volkes, von dem die oben beschriebene Gewalt ausgehen soll, würde demnach also Reichsbürger, Nazi und/oder rechtsgesinnt sein, wirklich?
Dabei ist doch längst aus nationalsozialistischen Aufzeichnungen bekannt, dass die Nationalsozialisten in Wirklichkeit nicht rechts sondern linksgesinnt waren, genauso links wie die heutigen Linken oder selbsternannten und durch das linke Lager finanzierte Antifaschisten. Die linken Nationalsozialisten des dritten Reichs waren außerdem Verfasser des Reichsbürgergesetzes von 1935, auch bekannt als Nürnberger Rassegesetze, in dem es unter anderem um Blut und Ehre ging. Sind das nun die gleichen Reichsbürger, die den Staat und seine Gesetze ablehnen und sogar behaupten, das deutsche Reich bestehe fort?

Auf der Suche nach Antworten scheinen die echten Nationalsozialisten wohl die Tatsachen zu verdrehen, bzw. Tatsache ist, dass Rechte nicht Rechte sondern Linke sind und umgekehrt, Nazis vielleicht auch keine Nazis sind, sondern vielmehr diejenigen, die das behaupten.
Wir halten also auch fest, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil in ständiger Rechtsprechung festgestellt hat, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.


Wenn nun der Reichsbürger von heute in Wahrheit Richter des Verfassungsgerichts ist und die Bundesrepublik Deutschland noch heute viele illegale Nazi-Gesetze anwendet, welche Rolle spielt dann die deutsche Justiz mit ihren Richtern und Staatsanwälten in einem Staatssystem, (oder besser Staatssimulationssystem?), welches als Nicht-Regierungs-Organisation (NGO) bei den Vereinten Nationen geführt und bei der UN noch immer als Feindstaat gelistet wird?
Ist zum Beispiel Sigmar Gabriel (SPD) ein Reichsbürger, wenn er, wie am 27.02.2010 in Dortmund, sagt: „Ich sage euch, wir haben gar keine Bundesregierung, wir haben... Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen Nichtregierungsorganisation in Deutschland!“?

Nun ist bekannt, dass ein Staat immer durch sein Staatsvolk gebildet wird, denn die Staatsgewalt geht ja vom Volke aus. Wie verhält sich das denn nun in der Privatwirtschaft?
Ein Unternehmen existiert immer durch Gewinne, welche durch die Mitarbeiter erarbeitet werden. Während das Personal in der Firma die Arbeitskraft leistet, leitet ein Geschäftsführer idealerweise den Laden und sorgt dafür, dass er läuft. So funktioniert eine NGO. Das Staatsvolk übernimmt die Rolle der Arbeiter und bezahlt seine steuerlichen Abgaben, in Deutschland sogar nach Nazi-Steuerrecht. Gleiches gilt auch für sogenannte Beamte, die in Wahrheit gar keine sind, da der Beamtenstatus schon 1945 durch den alliierten Kontrollrat aufgehoben wurde. Allenfalls ist ihr Status nachempfunden worden, aber wen juckt das schon, wenn auch eine Firma Staat genannt werden darf. Auch dieses Personal zahlt Steuern und bekommt zu diesem Zweck eine Steuernummer. Clever gelöst, wurde doch die Person schon mit Ausstellung der Geburtsurkunde des Menschen geboren und der Mensch an sich mit diesem Dokument faktisch für tot erklärt. Somit ist man als Person nicht länger an die Menschenrechte gebunden und darf durch die Firma versklavt oder sogar getötet werden. Wurde die Todesstrafe nicht über den EU-Vertrag von Lissabon den EU-Mitgliedsländern wieder erlaubt und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft? Dort heißt es doch, mit Artikel 6 des Vertrages von Lissabon wird die Charta der Grundrechte der EU rechtsverbindlich.
Aber die EU ist ja auch kein Staat, sondern nur ein Wirtschaftskonstrukt und eine Ideologie von Nationalsozialisten, womit sich noch mehr Fragen auftürmen dürften. Nur Großbritannien hat als westalliierte Militärmacht in der Bundesrepublik inzwischen einen Strich unter die Unionsbürgerschaft gemacht.



Echt starker Tobak, dass mit der Staatsgewalt!
Wir halten mal wieder fest, der Mensch hat Rechte, die Person ist rechtlos und die Europäische Union ist ein nationalsozialistisches Wirtschaftskonstrukt. Doch wo führen nun all diese Fäden zusammen?
Eine Erklärung dazu wird man wohl kaum bei Nazis oder Reichsbürgern finden und weder die Staatsgewalt, noch die Privatwirtschaft macht Angaben darüber.
Wer dann aber meint, dass man zum Glauben lieber in die Kirche gehen sollte, der könnte vielleicht auf dem richtigen Weg sein. Denn sogar Staatsmänner wie der russische Präsident Vladimir Putin haben schon öffentlich behauptet, dass sich alle Staaten, vielleicht ausgenommen Nordkorea als eines der wenigen souveränen Länder, an das römische Recht halten würden. Damit meinte er nichts anderes als den Codex des kanonischen Rechtes. Dort finden sich klare Gesetze zur Person und dem Menschen. Hier ist auch ein deutlicher Verweis auf die sozialen Netzwerke zu finden. Wer es nicht glaubt lese unter Can. 666 und staune über die dort geschriebene Worte. Nun ist ja auch die Wahrheitsfindung durch das kanonische Recht legitimiert, was wiederum bedeutet, dass auch die Aufklärung über den Zustand der BRD völlig richtig ist.

Seitens der bundesdeutschen Organe hält man sich genauso strikt an das kanonische Recht der Kirche, wie fast alle anderen Staaten der Erde.
Allerdings gibt es ja auch noch andere Verordnungen, wie z.B. die Haager Landkriegsordnung, welche auf Grund bis heute fehlender Friedensverträge in Deutschland dafür sorgt, dass der Artikel 24, "Kriegslisten sind erlaubt", anwendbar ist und so sägt man nicht an dem Stuhlbein, auf dessen Stuhl man gerade sitzt. Das versteht sich natürlich von selbst, weshalb die Propagandamaschine der sogenannten Staatsmedien Kracher raushaut wovon der Führer träumt und unter der deutschen Bevölkerung lebende Andersdenkende von denen denunziert, verunglimpft und beschimpft werden, die von sich selbst und ihrer Situation, vielleicht sogar von ihren nationalsozialistischen Altlasten ablenken wollen, damit auch zukünftig die völlig überteuerten Diäten weiterfließen und das Wirtschaftssystem der NGO am Leben gehalten wird.


Medientauglichen Salatforen entgeht so etwas keinesfalls, denn als langjähriger Mitarbeiter eines Medienkonzernes bin auch ich dazu angehalten nach strengen Vorgaben zu arbeiten. Im Zuge der ehrlichen Aufklärung bin ich aber gewillt, den Kanon 27 zu ignorieren und ganz entgegen der Gewohnheit, für den Frieden in der Welt, auch mal zur Säge zu greifen.
Allen Anhängern des deutschen Adels und der Kaiserverfassung von 1871 sei geraten auf Georg Friedrich Prinz von Preußen zu vertrauen, mit dessen Hilfe die Stuhlbeine der Kriegstreiber schon bald durchgesägt sein könnten.






Mit grundsätzlicher Gewalt über
den Artikel 20, (4) Grundgesetz
grüßt euch euer staatsrechtlich
wieder etwas schlauer gewordener
 
Helmut Forensalat aus dem badischen Offenburg