Donnerstag, 15. November 2012

Will die GEZ rechtswidrig Daten und Geld?

Die Welt

Ab 2013 gilt eine Haushaltsabgabe

Dann wird nicht mehr pro Gerät, sondern pro Wohnung gezahlt. Unabhängig davon, ob im jeweiligen Haushalt tatsächlich Rundfunkempfangsgeräte – sprich Fernseher, Radios oder auch Computer – vorhanden sind.
Und unabhängig auch davon, wie viele Menschen dort leben. Immer wird der Beitrag von 17,98 Euro pro Monat fällig. So will der Gesetzgeber auch im Zeitalter des Internets die Finanzierung der Sender sicherstellen.
Die Einnahmen dürften mit der neuen Abgabe steigen. Da ist man versucht, auf ein besseres öffentlich-rechtliches Programm zu hoffen – zumal doch Geld bei der GEZ einzusparen sein müsste. Schließlich sind die Kölner unterausgelastet, wenn sie nicht mehr hinter jedem Fernseher oder Autoradio hinterherforschen müssen, sondern nur noch das Melderegister durchzugehen brauchen.
Quelle: Die Welt
 
Na wenn das mal nicht einige Menschen auf die Palme bringt. Seit Jahren wird doch der Datenschutz groß geschrieben und da kommt der Geldeintreiber des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks daher und spielt sich auf als könne man das Volk einfach so melken wie im Mittelalter, als Raubritter den armen Bauern alles nahmen was sie hatten.
Seitens der GEZ wird dem Volk einfach unterstellt, es gäbe heute niemanden mehr, der nicht in irgendeiner Form ein Empfangsgerät besitzen würde, sei es ein Fernsehgerät, PC oder Handy, mit dem schließlich ein Rundfunkempfang möglich sei.
 
Ich kann hier nur jedem Bundesbürger dazu raten, der GEZ zu kündigen und ab 2013 die Rechnung abzuwarten. Es wird sogar empfohlen, die Rechnung nicht zu begleichen und darauf zu verweisen, erstmal das Urteil des bayrischen Verfassungsgerichthofs abwarten zu wollen.
Dort nämlich klagt der Rechtsanwalt Ermano Geuer gegen die GEZ, da ihm einige Punkte der neuen Regelung rechtlich fragwürdig erscheinen.
 


Im Forum Online-Boykott wurde sehr gut beschrieben, wie man für kleines Geld selbst ohne Anwalt gegen die Gebühreneintreiber des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks klagen kann.
Mitmachen ist sehr einfach:
  • Falls erteilt, Dauerauftrag bei seiner Hausbank löschen oder Einzugsermächtigung an die GEZ widerrufen.
  • Zahlungen ab 2013 einstellen.
  • Mahnungen kassieren.
  • Beitragsbescheid abwarten.
  • Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben – die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle. 1)
  • Widerspruchsbescheid abwarten. Das kann dauern und es können dazwischen Einschüchterungsschreiben von der GEZ kommen. Dabei nur insofern reagieren, dass man seinen Anspruch auf den Widerspruchsbescheid bekräftigt.
  • Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt, innerhalb von 4 Wochen Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Das zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid vermerkt.

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